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BGH, 05.04.2022 - 6 StR 103/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
Verfahrensgang
- LG Rostock, 05.11.2021 - 13 Ks 82/21
- BGH, 05.04.2022 - 6 StR 103/22
- BGH, 17.05.2022 - 6 StR 103/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62
Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem …
Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 6 StR 103/22
Die Rüge, dem Angeklagten sei das letzte Wort nicht erteilt worden, ist jedenfalls unbegründet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1962 - 4 StR 332/62, BGHSt 18, 84, 85).